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Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP steht zum Mietrecht unter der Hauptüberschrift „Rechtspolitik“ folgendes:
"Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren.
Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung.
Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen.
Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein.
Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können.
Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen."
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