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★ „Wohnbürgschaft“

Versicherung anstelle einer Kaution?

Für den Wohnungsmarktbereich wird eines neues Produkt vorgestellt: die „Wohnbürgschaft“. Was steckt dahinter? Die Deutsche Kautionsgemeinschaft AG, Deutsche Kautionskasse (DKK) bietet neuerdings eine Kautionsversicherung an. Gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,-- €, einen Versicherungsbeitrag von fünf Prozent der Kautionssumme jährlich, sowie 10,-- € Kontoführungsgebühren soll ein Mieter die vertraglich vereinbarte Kaution gegenüber dem Vermieter nicht mehr erbringen müssen. Die Versicherung wird zugunsten des Vermieters abgeschlossen,  der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter realisieren will.

Wo sollen die Vorteile einer solchen Versicherung liegen?

 Auf Vermieterseite wirbt die DKK damit, dass sie die Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch eine Anfrage bei Auskunfteien im Internet für den Vermieter übernehmen werde.
Gleichzeitig wird angedeutet, dass damit dem Vermieter vermehrter Schutz vor sogenannten Mietnomaden gewährt würde.

Der Vorteil des Mieters hingegen läge darin, dass er sein Geld nicht mehr als „totes“ Kapital zu Mindestzinsen auf einer Bank liegen habe.  Außerdem müsse ein Mieter, der diese Versicherung abschließe, keine Angst davor haben, dass er die Kaution verliere, weil der Vermieter sie veruntreue.

So hört sich eine Milchmädchenrechnung an.

Bonitätsanfragen bei Auskunfteien können nur so gut sein, wie das Datenmaterial, das bei der Schufa und ähnlichen Institutionen gespeichert ist. Dazu gab es in den vergangenen Jahren herbe Kritik, darunter auch von Datenschützern. Der Wert solcher Auskünfte ist umstritten.
Einem sogenannten Mietnomaden, also einem Betrüger, der mit kriminellen Mitteln bei der Anmietung arbeitet, wird man damit ohnehin nicht beikommen können.
Die Sicherheit wird durch die Wohnbürgschaft nicht erhöht. Der geschädigte Vermieter bleibt also in seinem Schaden auf maximale Kautionshöhe, mithin drei Monatsmieten beschränkt.  
Ein Vorteil der Versicherung gegenüber der herkömmlichen Kaution ist nicht ersichtlich.
   
Noch schlechter sieht der Vergleich bei den Mietern aus.

Statt auf sein Kautionsguthaben wenigstens ein bis zwei Prozent Zinsen zu erhalten, zahlt der Mieter an die Versicherung fünf Prozent Versicherungsprämie. Und das, so lange das Mietverhältnis besteht. Hinzu kommen die Bearbeitungsgebühr und die wiederkehrenden Kontoführungsgebühren.
Den Schutz vor einem kriminellen Vermieter kann ein Mieter ohne diese Versicherung erreichen. Die Anlage der Kaution als Sparbuch auf den Namen des Mieters, mit dem Vermerk „Kaution“ und einer Verpfändung des Sparbuchs an den Vermieter sichert beide Seiten, ohne dass Kosten anfallen.


Fazit: Eigentlicher Nutznießer beim Abschluss einer Wohnbürgschaft ist, wie so oft, der Versicherer.

 


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