
Modernisierung
(DMB): "Führt der Vermieter Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen durch, kann dies zu einer Mieterhöhung führen. Modernisierungen haben mit Reparaturen nichts zu tun. Zur Durchführung der Reparaturen ist der Vermieter verpflichtet, dafür kann er keine Mieterhöhung verlangen.
Baumaßnahmen sind dann eine Modernisierung, wenn sie entweder zu einer echten Wohnwertverbesserung führen, wenn zum Beispiel der Wohnkomfort durch bessere Schallschutzmaßnahmen oder neue Sanitäreinrichtungen verbessert wird, oder wenn eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser erreicht wird. Energieeinsparmaßnahmen sind zum Beispiel Verbesserungen der Wärmedämmung von Türen und Fenstern sowie von Außenwänden, Dach und Kellerdecken. Aber auch neue energiesparende Heizungs- und Warmwasseranlagen gehören hierzu. Seit dem 1. September 2001 sind auch Maßnahmen zur Einsparung von Strom denkbar. Wassersparmaßnahmen sind insbesondere die Installation von Wasseruhren für jede Wohneinheit.
Alle Modernisierungsmaßnahmen, die der Vermieter durchführen will, muss er mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich ankündigen. Der Mieter muss erfahren, welche Arbeiten im Einzelnen geplant sind, welchen vorraussichtlichen Umfang sie haben, wann die Arbeiten vorraussichtlich beginnen, wie lange sie voraussichtlich dauern und welche Mieterhöhung zu erwarten ist. Anhand des Ankündigungsschreibens kann der Mieter dann überprüfen, ob er die geplanten Arbeiten dulden muss oder nicht. Solange keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, sollten Mieter keine Handwerker in die Wohnung lassen.
Mieter können die geplanten Modernisierungsarbeiten ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Das können die Bauarbeiten selbst oder aber die baulichen Folgen der Modernisierung sein, aber auch, wenn frühere Investitionen des Mieters durch die Modernisierung nutzlos werden oder wenn die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter praktisch nicht bezahlbar ist.
Kann sich der Mieter auf derartige Härtegründe berufen, muss notfalls das Gericht entscheiden, ob die Modernisierung tatsächlich durchgeführt werden darf oder nicht.
Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf der Vermieter die Miete erhöhen. Er darf 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen."
Investitionen von über 100 Milliarden Euro in den Wohnungsbestand
Mieterbund informiert über Vermieter- und Mietermodernisierungen
Während die Investitionen in den Wohnungsneubau weiter zurückgehen, fließt immer mehr Geld in Modernisierung und Sanierung des Wohnungsbestandes. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) investieren Mieter und Vermieter jährlich rund 100 Milliarden Euro in ihre Häuser und Wohnungen. Dieser Trend wird sich noch weiter verstärken. Verbesserungen im Wohnungsbestand und zum Beispiel die Schaffung altengerechter und barrierefreier Wohnungen werden immer wichtiger. Außerdem muss aus ökonomischer und ökologischer Sicht Energie eingespart werden. Modernisiert der Vermieter, können Mieter einerseits von einem höheren Wohnwert und einem niedrigeren Energieverbrauch profitieren. Andererseits droht ihnen eine spürbar höhere Miete. Nach dem Gesetz darf der Vermieter die Miete erhöhen und 11 Prozent der Investitionskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter kein Interesse und wollen Mieter „auf eigene Faust“ ihre Wohnung selbst modernisieren, müssen sie ihre Investitionen absichern. Eine Modernisierungsvereinbarung ist sinnvoll.
Informationen über alle Rechte und Pflichten bei der Vermieter-Modernisierung und bei der Mieter-Modernisierung findet man in der neuen Broschüre des Deutschen Mieterbundes „Modernisierung“. Die 76-seitige Broschüre – mit Mustervereinbarung und Checkliste, vielen Beispielfällen und Gerichtsurteilen – informiert umfassend und leicht verständlich.
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